Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages ist rechtmäßig, wenn der Untermieter der eigentlichen Mieter die Wohnung seinerseits an Feriengäste vermietet.
Landgericht Berlin, Urteil vom 04.11.2015
Verschweigt ein Hausverkäufer eine fehlende Drainage und durchgerostete Deckenträger der Kellerdecke, so handelt er arglistig, wenn eine Pflicht zur Aufklärung bestanden hat oder der Käufer ausdrücklich nach dem Fehler gefragt hat.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 28.10.2015
Die Presse und vergleichbare publizistisch tätige Medien können ein berechtigtes Interesse daran haben, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, sodass ihnen die Einsicht in das Grundbuch zu gewähren ist.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2015
Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2015
Ein - auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter - Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2015
Der Auftraggeber von Bauleistungen darf eine als Sicherheit für Mängelansprüche erhaltene Bürgschaft nach Ablauf der zweijährigen Sicherungszeit nicht (mehr) zurückhalten, wenn diese Mängelansprüche verjährt sind und der Auftragnehmer die Einrede der Verjährung erhebt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.07.2015
Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit der Beschlussanfechtungsklage erfolglos gegen den Ansatz einer Kostenposition in der Jahresabrechnung, bestimmt sich seine Beschwer nach dem Nennwert, mit dem diese Position in seiner Einzelabrechnung angesetzt ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.07.2015
Für einen geregelten Feuchtigkeitsabbau im Wohnraum ist ein Mindestmaß an (regelmäßigem) Luftaustausch notwendig.
Landgericht München, Urteil vom 02.07.2015
Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen und nicht auf die gewerblich genutzten Räumlichkeiten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.07.2015
Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen, setzt ein berechtigtes Interesse des Nacherben an der Beendigung des Mietverhältnisses voraus.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.07.2015