Bauunternehmer haften ihren Kunden auch dann für eine misslungene Trockenlegung des Kellers, wenn vertraglich eine bestimmte Art der Bauausführung vereinbart und diese auch fachgerecht durchgeführt wurde.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 13.02.2014
Allein die Absicht des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Umbaumaßnahmen in den Mieträumen durchzuführen, genügt nicht, um im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der vertraglichen Verpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen und Instandsetzungs- bzw.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2014
Übersteigt das Guthaben auf einem Bausparkonto die vereinbarte Bausparsumme, muss eine Bank das gesamte Guthaben mit dem vereinbarten Zinssatz verzinsen.
Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.02.2014
Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2014
Bei einer Klage auf Mängelbeseitigung bemisst sich die Beschwer des Klägers nach den Kosten der Selbstvornahme.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.02.2014
Die Vertragsparteien eines Gewerberaummietvertrages können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Vermieter im Anschluss an Nebenkostenabrechnungen die Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen durch einseitige Erklärung anpassen darf.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.02.2014
Ein Mieter muss den Mietzahlungsverzug auch vertreten, wenn er auf Sozialleistungen einer öffentlichen Stelle angewiesen ist und diese Leistungen rechtzeitig beantragt hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2014
So der Tenor eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, mit welchem es einen bestehenden Baustop für ein Affenhaus aufhob.
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.02.2014
Derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, muss sich das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.01.2014
Da die Montage einer Mobilfunksendeanlage eine bauliche Veränderung des Objekts darstellt, bedarf es für die Errichtung der Zustimmung aller Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2014