Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Bei einer fehlenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen für Sach- und Personenschäden kann gegen einen freien Architekten ein Bußgeld von 1000 Euro verhängt werden.
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 02.12.2010
Die Ehefrau haftet bei einer Wohnungsverweisung des Ehemanns nicht für Schäden, die der Ehemann vorsätzlich an der Haustür verursacht, um sich gewaltsam Zutritt zu der gemeinsam bewohnten Ehewohnung zu verschaffen.
Landgericht Würzburg, Urteil vom 25.11.2010
Der Mieter ist nicht verpflichtet, die geltend gemachte Betriebskostenforderung zu begleichen, bis ihm Einsicht in die Belege der Abrechnung gewährt worden ist.
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 24.11.2010
Können die Heiz- und Warmwasserkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, weil entgegen der Heizkostenverordnung keine Erfassungsgeräte angebracht sind, so sind die Heiz- und Warmwasserkosten nach dem vereinbarten Verteilungsmaßstab subsidär nach Miteigentumsanteilen umzulegen.
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 23.11.2010
Ob ein Gebrauch der Mietsache vertragswidrig ist, richtet sich nach dem von den Parteien festgelegten Vertragszweck.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.11.2010
Kann der Mieter die Ablesewerte der Betriebskostenabrechnung selbst kontrollieren, muss er im Streitfall konkret vortragen, welche Werte fehlerhaft sind und darf sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken.
Landgericht Berlin, Urteil vom 12.11.2010
Ist eine Staffelmietvereinbarung unwirksam, so kann eine über Jahre hinweg überzahlte Miete nicht zurückgefordert werden, wenn der Mieter die erhöhte Miete vorbehaltslos entrichtet hat.
Landgericht Berlin , Urteil vom 09.11.2010
Werden in einem Mietvertrag umlagefähige Versicherungskosten erhoben, obwohl der Vermieter tatsächlich keine Versicherung abgeschlossen hat, so kann der Vermieter vom Mieter keinen Ersatz für Schäden verlangen, die im Schadensfall von der Gebäudeversicherung übernommen worden wären.
Landgericht Berlin , Urteil vom 09.11.2010
Verbrauchsabhängige Betriebskosten sind möglichst verbrauchernahe und nach einer möglichst kleinen Einheit abzurechnen, die dem unterschiedlichen Verbrauch und der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 08.11.2010
Ist ein Vermieter nach dem Mietvertrag zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, so hat er keinen Anspruch auf einen Mietzuschlag, wenn der Mietspiegel von einer Abwälzung auf die Mieter ausgeht.
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 03.11.2010
 
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