Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 13 14 15 16 17 [18] 19 20 21 22 23 | >> | Ende

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2014
Dient eine leerstehende zweite Wohnung lediglich dem Zwecke der Kapitalanlage, so darf für diese keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.10.2014
Der Erwerber eines vermieteten Grundstücks tritt in die Rechte und Pflichten des Veräußerers ein.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.10.2014
Dauert ein Gewerbemietverhältnis mit dem Schuldner als Mieter nach Insolvenzeröffnung fort, ist der Insolvenzverwalter nicht berechtigt, den Erlös aus der Verwertung dem Vermieterpfandrecht unterliegender Gegenstände mit der Tilgungsbestimmung an den Vermieter auszukehren, die Zahlung vorrangig auf die nach Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten begründeten Mietforderungen und erst sodann auf die vor Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderungen entstandenen Mietforderungen anzurechnen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2014
Liegen von einer haustechnischen Anlage ausgehende Geräusche weit unter den für diese Anlagen vorgesehenen Grenzwerten, steht einem Mieter kein Recht zur Mietminderung zu.
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 02.10.2014
Erwirbt ein mit dem Verkauf der Immobilie betrauter Makler diese selbst zum halben Verkehrswert, kann der zugrunde liegende Vertrag unter dem Gesichtspunkt des Wuchers nichtig sein.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 02.10.2014
Starke Gerüche aus einer Mietwohnung sind als eine massive Störung des Hausfriedens einzustufen, weshalb der Vermieter zumindest zu einer ordnungsgemäßen Kündigung berechtigt ist.
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 02.10.2014
Hat der Untermieter mit dem Untervermieter eine Vereinbarung über Verwendungsersatzansprüche getroffen, scheiden Ansprüche gegen den Eigentümer aus.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.09.2014
Die Beleidigung eines anderen Mieters als ,,Rechtsradikalen'' kann im Zusammenspiel mit weniger gravierenden Vertragsverletzungen die fristlose Kündigung des Mietvertrages zur Folge haben.
Amtsgericht München, Urteil vom 12.09.2014
Die Montage einer LED-Leuchtreklame an einem Wohnhaus verstößt gegen den Grundsatz der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme und ist deshalb unzulässig.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 05.09.2014
 
fhfn-fdhf 2024-11-21 wid-87 drtm-bns 2024-11-21
Dienstvertrag Meersburg, Kanzlei Friedrichshafen, Zwangsvollstreckungsrecht Friedrichshafen, Verkehrsrecht nahe Ueberlingen, Schmerzensgeld Bad Waldsee, Leasingvertrag Deggenhausertal, Rechtsanwaltskanzlei Friedrichshafen, Garantie Friedrichshafen, Schoenheitsreparaturen Friedrichshafen, Haustuergeschaeft Ueberlingen