Baustellenlärm kann die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch teilweise aufheben, sodass die Minderung der Miete gerechtfertigt ist.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.11.2016
Ein Online-Mietwagenvermittler verpflichtete sich zur Übernahme der Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall.
BGH, Urteil vom 23.11.2016
Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.
Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 21.11.2016
Vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage Bau zu bestimmen sind, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Architekten unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2016
Der Vermieter kann ein Mietverhältnis nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Landgericht Berlin, Urteil vom 15.11.2016
Im Falle der Umänderung von Wohnungseigentum in Teileigentum oder umgekehrt, ändert sich der Zweck des Sondereigentums seinem Inhalt nach für alle Wohnungs- und Teileigentümer, sodass alle Wohnungs- bzw.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 11.11.2016
Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter verlangt eine Abwägung der beiderseitigen Interessen der Mietvertragsparteien und eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles; hierzu gehören auch etwaige Härtegründe auf Seiten des Mieters.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2016
Bei einer Wohnungseigentumseinheit gehören Balkone regelmäßig zum Sondereigentum.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.11.2016
Wird der Mieter deshalb zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund herausgefordert, weil ihm der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache aufgrund eines anfänglichen Mangels nicht gewährt oder wieder entzogen hat, haftet der Vermieter im Wege einer verschuldensunabhängigen Garantiehaftung nach allgemeiner Ansicht auch für den kündigungsbedingten (Umzugsschaden) Schaden des Mieters.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.11.2016
Der Sondereigentümer hat im Zweifel die Kosten für die Instandsetzung- oder Instandhaltung zu tragen, wenn ihm in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2016